An der Samariterstraße reihen sich Autos Stoßstange an Stoßstange, ein Dutzend Fußgänger wartet darauf, die Fahrbahn überqueren zu können. Ein tätowierter Mann mit langer Zottelmähne macht den Anfang – sein altersschwacher schwarzer Hund trottet hinterher.
Auf der anderen Straßenseite eine Frau mit zwei Boston Terriern, Viechern mit plattem Gesicht und kräftiger Statur. “Platz Inge!”, ruft die Besitzerin einem der beiden Hunde zu und zerrt das Tier zurück auf den Bürgersteig. “Irre, heißt die wirklich Inge?”, grölt der Langhaarige ungläubig. “Inge, irre – wie meine Mutter…”
***
Weniger vorsichtig als Inge ist ein junger Mischling, der die Liebigstraße entlang läuft, die Nase dicht am Boden. Er schnüffelt einer Fährte nach und ist so vertieft, dass er beim Überqueren der Straße nicht auf sein Frauchen wartet. So sieht er den Kleinbus eines Bauunternehmers nicht, der sich langsam nähert und ihm über eine Pfote fährt.
Wie ein Hund jaulen kann. Er winselt, bis die Menschen aus den Fenstern schauen und leidet erst still weiter, als ihn sein Frauchen auf den Arm nimmt. Die Frau mit den Dreadlocks läuft davon und lässt den Bauunternehmer zurück, der ihr ratlos nachschaut.









Tja, in der Stadt ist ja auch Leinenzwang für Hunde. Dann kann der Aufpasser des Hundes ja noch eingreifen.
Sofern dieser Hund angeleint war, hat das Herrchen wohl nicht ganz aufgepasst.
In beiden Fällen mache ich dem Hund den kleinsten Vorwurf.
Leinenzwang besteht nicht auf Straßen und Bürgersteigen, sondern nur in den Grünanlagen.
Trotzdem, armer Kerl.
Falsch. Im gesamten Stadtgebiet von Berlin besteht Leinenzwang für Hunde.
Nur an den exta ausgewiesenen Stellen (Auslaufgebiete) der Stadt darf ein Hund ohne Leine laufen.
Nur weil das Ordnungamt oder die Polizei nichts sagt heißt das nicht das dies erlaubt ist.
Es herrscht kein genereller Leinenzwang in Berlin, sondern nur an bestimmten Orten, siehe “Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin”.
Der Hund war leider nicht angeleint.
Hunde sind “NUR” an diesen Stellen angeleint zu halten:
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann….
(2) Hunde sind1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen….
Somit eigentlich immer!! – Nur schade, dass sich keiner dran hält!!
Ich bewege mich nicht ausschließlich in Menschenansammlungen.
hey!
mein Supermarkt hat 6x mehr Tiernahrung als Babynahrung.
Nur am Rande