Viele fluchen über das Ordnungsamt, andere schreiben nette Briefe. Hier eine Nachricht, die hinter der Windschutzscheibe dieser formidablen Ente am Neuköllner Maybachufer hing.
Liebes Ordnungsamt,
ich bin hier nur zu Besuch und dieses Auto ist 35 Jahre alt. Es ist ein Old-Timer und sie sollte normalerweise eine Ausnahmegenehmigung bekommen, aber das einzige Problem ist das sie Kennzeichen kommen aus Ausland. Ich war mehreren Mal in Zulassungsstelle, mehreren Mal bei dem Bezirksamt, und niemand weiss wie kann ich machen mit ein ausländisch Kennzeichen.
Der Eigentümer.










Die Frage ist doch auch was will das Amt hier machen? Inländer kann man Punkte geben und Geld abnehmen.
Was will man bei Ausländern machen? Kannste nix machen. Weder Geld lässt sich da eintreiben (wenn die keins haben) noch welches einklagen.
Im übrigen ist die Umweltzone keine Berliner oder deutsche Erfindung und im allgemeinen sollten alle Autos diese Emissionswerte erreichen. Ich finde schon die Ausnahmen für Oldtimer in Berlin sehr grenzwertig.
In anderen Städten ist das nur anders geregelt bzw. heißt anders.
Fahren Sie mal nach London oder Stockholm. Da gibts eine Innenstadt-Maut. Die kosten richtiges Geld pro gefahrenen KM und nicht das “Kleingeld” wie wir in Berlin. Die legen auch gleich das Auto still wenn man “vergisst” was zu zahlen oder kein Geld hat.
Auch Ausländer können in D Punkte bekommen.
Und: Die Emmissionswerte der Ente? Große Panik!
Die Berliner Polizei kontrolliert das dann mit Dieselautos ohne Plakette und schmeisst bald auch alle Smart cdi raus aus der Stadt, und die Hummer haben dann alle freie Fahrt!
Hurrah Berlin!
“Die Novellierung der Kennzeichnungsverordnung beinhaltet auch eine generelle Ausnahme vom Fahrverbot für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten Kennzeichen mit der Anfangsnummer 07 sowie für gleichwertige ausländische Oldtimer. Ab 01.01.2008 dürfen Oldtimer nun ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.”
Das ist die offizielle Stellungnahme, die man hier nachlesen kann:
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/umweltzone_fahrzeug_plakette.shtml
Die Frage ist nun natürlich wie man nachweisen kann, das ein Oldtimer “gleichwertig” ist. In jedem Fall sollte er 30 Jahre und in gutem Zustand sein. Das müsste genügen. Im Zweifel müsste man eigentlich noch ein Gutachten darüber vorlegen, aber ich denke das ist ebensowenig nötig, wie eine Carte Grise Collection. Das wäre aber auch noch irgendwann einen Rechtsstreit wert…
Im Fall der französischen 2CV würde ich mir in Frankreich schwarze Kennzeichentafeln (gibt es im Internet) machen lassen, bei älteren Modellen ist das erlaubt und beweist zwar keine 30 Jahre, aber wirkt auch mehr nach Oldtimer. In jedem Fall sind die schöner!